Der Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten Vereinsmitgliedern.
Der Ältestenrat ist ausschließlich in folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Beschwerdeinstanz bei Ausschluss sowie Vereins- und Disziplinarverfahren
- bei Ehrungsangelegenheiten
- Vereinsvertretungen bei Jubiläen und Ehrentagen der Vereinsmitglieder.
Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrer Mitte den Ältestenratssprecher/in.
Der/Die Ältestenratssprecher/in muss im Auftrag des Ältestenrates den Vorstand bei der Entscheidung von wichtigen Fragen beraten, wenn die Hälfte des Ältestenrates diesen Wunsch äußert.
Friedhelm Landfester
Sprecher
Verstorben
Heinz Delbrügge
Paul Hohenlöchter
Ludger Püning
Josef Schlütermann
Karl Schubert