Der Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus mindestens fünf stimmberechtigten Vereinsmitgliedern.
Der Ältestenrat ist ausschließlich in folgenden Angelegenheiten zuständig:
- Beschwerdeinstanz bei Ausschluss sowie Vereins- und Disziplinarverfahren
- bei Ehrungsangelegenheiten
- Vereinsvertretungen bei Jubiläen und Ehrentagen der Vereinsmitglieder.
Die Mitglieder des Ältestenrates wählen aus ihrer Mitte den Ältestenratssprecher/in.
Der/Die Ältestenratssprecher/in muss im Auftrag des Ältestenrates den Vorstand bei der Entscheidung von wichtigen Fragen beraten, wenn die Hälfte des Ältestenrates diesen Wunsch äußert.

Friedhelm Landfester
Sprecher

Franz-Josef Bayer

Heinz Delbrügge

Paul Hohenlöchter

Ludger Püning

Josef Schlütermann

Karl Schubert